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   BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55   

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https://dejure.org/1956,617
BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55 (https://dejure.org/1956,617)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1956 - IV ZR 352/55 (https://dejure.org/1956,617)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1956 - IV ZR 352/55 (https://dejure.org/1956,617)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 337
  • NJW 1956, 1716
  • NJW 1957, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55
    Dann würde, wie in dem Urteil des Senats über den Beweiswert des Vaterschaftsausschlusses auf Grund der Blutuntergruppen A 1, A 2 (BGHZ 12, 33 ff [BGH 17.12.1953 - IV ZR 159/52]), zu entscheiden sein, ob es damit einen Erfahrungssatz von ausnahmsloser Gültigkeit außer acht gelassen hätte.
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52

    Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55
    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (BGHZ 9, 336 [337]) ausgesprochen hat, ist bei der Anwendung des § 1594 BGB streng zu unterscheiden zwischen der Kenntnis der Umstände, die für die Unehelichkeit sprechen, und der Kenntnis der Unehelichkeit selbst.
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53

    Beweiskraft des Löns-Testes

    Auszug aus BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist es grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatrichters, den Beweiswert eines Erfahrungssatzes, der bei den einzelnen Erfahrungssätzen von verschiedener Stärke sein kann, festzustellen (BGHZ 12; 22 [25]) und sich dabei gegebenenfalls auch beim Vorliegen widersprechender Gutachten eine bestimmte Überzeugung zu bilden (BGHZ 12, 41 [46] = LM Nr. 3 zu § 402 ZPO mit Anm. von Johannsen).
  • BGH, 04.05.1966 - IV ZR 82/65

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines erbbiologischen Gutachtens

    Nach allem kann der Annahme des Berufungsgerichts, daß es sich bei der dargelegten Beurteilung des Beweiswertes der Haptoglobingruppe um eine gesicherte Erfahrungserkenntnis handele, mit rechtlichen Erwägungen nicht entgegengetreten werden, zumal es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatrichters ist, den Beweiswert eines Erfahrungssatzes, der bei den einzelnen Erfahrungssätzen von verschiedener Stärke sein kann, festzustellen (BGHZ 12, 22, 25 ; 12, 41; 21, 337, 338 = LM Nr. 7 zu BGB § 1591 Abs. 1 mit Anm von Johannsen).
  • BGH, 22.04.1958 - 1 StR 20/58
    Das Urteil enthält Ausführungen zum Beweiswert eines Blutgruppengutachtens, das die Vaterschaft eines Mannes nach den Rhesusmerkmalen Cc ausschließt, ohne endgültige Stellung zu nehmen (BGHZ 21, 337 = LM Nr. 7 zu § 1591 BGB).Es spricht sich ferner über Anforderungen an die Zuverlässigkeit solcher Blutuntersuchungen aus.
  • BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Ohne Rechtsirrtum hat das Berufungsgericht auf Grund der erholten Blutgruppengutachten angenommen, daß der Zeuge K. nach den Vererbungsregeln der Rhesusmerkmale als Vater der Klägerin ausgeschlossen ist (vgl. das in BGHZ 21, 337 [BGH 19.09.1956 - IV ZR 352/55] abgedruckte Urteil des erkennenden Senats).
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